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Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung

Bilanz

Einen handelsrechtlichen Jahresabschluss einschließlich der

  • Bilanz und der
  • Gewinn- und Verlustrechnung

stellen — vorgeschrieben durch das Handelsrecht — alle Kaufleute auf.

Nicht-Kaufleute dürfen für steuerliche Zwecke freiwillig anstelle der Einnahmenüberschussrechnung bilanzieren. Dies kann in einigen Fällen Vorteile mit sich bringen. Lassen Sie sich gerne dazu von uns beraten.

Einnahmenüberschussrechnung

Wer Gewinneinkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  • Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder
  • Selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)

erzielt und

  • nicht nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist und auch
  • nicht freiwillig Bücher führt (=eine Bilanz aufstellt)

ermittelt seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 III EStG. Bei dieser gilt (mit einigen Ausnahmen) das Zufluss- / Abflussprinzip des Geldes (§ 11 EStG). Diese Form der Gewinnermittlung hat Ihre Vor- (z.B. deutlich preiswertere Erstellung) und auch Nachteile (z.B. weiteres Auseinanderdriften von steuerlichem und betriebswirtschaftlichen Gewinn). 

Jahresabschluss

Lassen Sie sich nicht von dem Begriff „abschlussreife Buchführung” täuschen. „Abschlussreife Buchführung” bedeutet, dass an der Buchführung nicht mehr viel gearbeitet werden muss, bis ein Jahresabschluss daraus entsteht. Fraglich ist, ob das auch Ihr (gewünschter) Jahresabschluss ist.

Hierbei gibt es viel zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften und bei der Ausübung der bestehenden Wahlrechte.

Abschlusspakete (Bilanz, Jahresabschluss)

Leistung

 

Jahresabschluss

 

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben unter der Bilanz

[i]

Anhang

[ii]

schriftlicher Erläuterungsbericht

[iii]

Hilfestellung beim Lagebericht

Erstellung und Übermittlung der Offenlegungs- / Hinterlegungsbilanz (§ 325 I S. 2 HGB)

€ 150.00

Bestätigungsvermerk über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

Steuerliche Abschlussarbeiten

 

Sonderbilanzen / Sonder-GuVs
(bei manchen Personengesellschaften)

Ergänzungsbilanzen / Ergänzungs-GuVs
(bei manchen Personengesellschaften)

die Erstellung einer abweichenden Steuerbilanz
(§ 60 II S. 1 EStDV)

Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
(§ 5b EStG)

Steuererklärungen[iv]

 

gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

Körperschaftssteuererklärung

Gewerbesteuererklärung

Gewerbesteuerzerlegungserklärung

Umsatzsteueranmeldung

Prüfung der Steuerbescheide

 

✓: im Paket enthalten

✧: Leistung möglich gegen gesondertes Honorar


[i] In Fällen des § 264 I S.5 HGB (Kleinst(kapital)gesellschaften, MicroBilG).

[ii] In Fällen des §264 I S. 1 HGB

[iii] In bestimmten Situationen für Bankgespräche empfehlenswert. Bei Anzeichen, die der Fortführungsannahme entgegenstehen, erstellen wir keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss ohne Erläuterungsbericht.

[iv] Je nach Rechtsform und Art der Einkünfte.

Nettopreise, hinzu kommen noch Zu- und Abschläge (s.u.):

Insbesondere unser Buchführungs-Rabatt bei einer durch uns erstellten Buchführung und die Steuererklärungspakete, die von der Gesellschaftsform abhängig sind.

Falls Sie sich in dieser Tabelle nicht wiederfinden (mehr Umsatz, höhere Bilanzsumme), rufen Sie uns bitte an. Die Preissteigerungen für größere Betriebe halten sich in Grenzen.

 

 

Umsatz bis … Tausend €

 

 

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

600

700

800

900

1000

berichtigte Bilanzsumme
bis … Tausend €

50

575

730

800

905

1010

1100

1175

1250

1310

1340

1435

1550

1650

1730

1800

100

730

800

905

1010

1100

1175

1250

1310

1340

1370

1500

1600

1685

1775

1810

150

800

905

1010

1100

1175

1250

1310

1340

1370

1435

1550

1650

1730

1780

1830

200

905

1010

1100

1175

1250

1310

1340

1370

1435

1500

1600

1685

1775

1810

1850

250

1010

1100

1175

1250

1310

1340

1370

1435

1500

1550

1650

1730

1795

1830

1900

300

1100

1175

1250

1310

1340

1370

1435

1500

1550

1600

1685

1775

1810

1850

1950

350

1175

1250

1310

1340

1370

1435

1500

1550

1600

1650

1730

1795

1830

1900

2000

400

1250

1310

1340

1370

1435

1500

1550

1600

1650

1685

1775

1810

1850

1950

2050

450

1310

1340

1370

1435

1500

1550

1600

1650

1685

1730

1795

1830

1900

2000

2100

500

1340

1370

1435

1500

1550

1600

1650

1685

1730

1775

1810

1850

1950

2050

2140

600

1435

1500

1550

1600

1650

1685

1730

1775

1795

1810

1850

1950

2050

2140

2230

700

1550

1600

1650

1685

1730

1775

1795

1810

1830

1850

1950

2050

2140

2250

2280

800

1650

1685

1730

1775

1795

1810

1830

1850

1900

1950

2050

2140

2230

2280

2315

900

1730

1775

1780

1810

1830

1850

1900

1950

2000

2050

2140

2230

2280

2315

2360

1000

1800

1810

1830

1850

1900

1950

2000

2050

2100

2140

2230

2280

2315

2360

2400

Fibu-Rabatt

Wir gewähren einen Preisnachlass von 15% auf

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit Anhang / Angaben unter der Bilanz
  • die Erstellung einer abweichenden Steuerbilanz
  • alle Steuererklärungen und auf die Bescheidprüfung

bei Erstellung der Buchführung durch uns.

Steuererklärungen

Für das Erklärungspaket mit den notwendigen Steuererklärungen berechnen wir

  • beim Einzelunternehmen 20% des obigen Listenpreises, mindestens € 200.
    Paket:
    • Steuerbilanz = E-Bilanz
    • Umsatzsteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
  • bei Personengesellschaften (OHG, KG) 25% des obigen Listenpreises, mindestens € 250 (ohne Sonder- und Ergänzungsbilanzen).
    Paket:
    • Steuerbilanz = E-Bilanz
    • Umsatzsteuererklärung
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
    • Gewerbesteuererklärung
  • bei Kapitalgesellschaften (GmbH) 30% des obigen Listenpreises, mindestens € 300.
    Paket:
    • Angaben unter der Bilanz/Anhang[1]
    • Steuerbilanz = E-Bilanz
    • Umsatzsteuererklärung
    • Körperschaftssteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
  • bei der GmbH & Co. KG (u.ä.) 45% des obigen Listenpreises, mindestens € 450.
    Paket:
    • 2x Angaben unter der Bilanz/Anhang
    • 2x Steuerbilanz = E-Bilanz
    • 2x Umsatzsteuererklärung
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
    • Körperschaftssteuererklärung
    • 2x Gewerbesteuererklärung
    • Kapitalkontenentwicklung

Zusatzleistungen

Für den Erstellungsbericht berechnen wir einen Preis von 20% des obigen Listenpreises, insofern keine besonderen Schwierigkeiten (z.B. Fortführungs-Grenzfall) vorliegen.

Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz berechnen wir nach Vereinbarung.

Die Übermittlung einer im Umfang von der Handelsbilanz abweichenden Offenlegungsbilanz berechnen wir nach Vereinbarung.

Die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften berechnen wir nach Vereinbarung.

 


[1] Nach Erfordernis des HGB.

Abschlusspakete (Einnahmenüberschussrechnung)

Leistung

 

Einnahmenüberschussrechnung

 

 

Steuerliche Gewinnermittlung

Anlage EÜR für die Einkommensteuererklärung

Anlage AVEÜR für die Einkommensteuererklärung

schriftlicher Erläuterungsbericht

[i]

Bestätigungsvermerk über die Ordnungsmäßigkeit der Einnahmenüberschussrechnung

Sonder-EÜRs
(bei manchen Personengesellschaften)

Ergänzungs-EÜRs
(bei manchen Personengesellschaften)

Steuererklärungen[ii]

 

gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

Gewerbesteuererklärung

Gewerbesteuerzerlegungserklärung

Umsatzsteueranmeldung

Prüfung der Steuerbescheide

✓: im Paket enthalten

✧: Leistung möglich gegen gesondertes Honorar


[i] In bestimmten Situationen für Bankgespräche empfehlenswert. Bei Anzeichen, die der Fortführungsannahme entgegenstehen, erstellen wir keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss ohne Erläuterungsbericht.

[ii] Je nach Rechtsform und Art der Einkünfte.

Nettopreise, hinzu kommen noch Zu- und Abschläge (s.u.)

insbesondere unser Buchführungs-Rabatt bei einer durch uns erstellten Buchführung

und die Steuererklärungspakete, die von der Gesellschaftsform abhängig sind

Nettoumsatz bis

Preis (zzgl. Umsatzsteuer)

€ 50,000

€ 340.00

€ 100,000

€ 455.00

€ 150,000

€ 565.00

€ 200,000

€ 680.00

€ 250,000

€ 735.00

€ 300,000

€ 795.00

€ 350,000

€ 850.00

€ 400,000

€ 905.00

€ 450,000

€ 965.00

€ 500,000

€ 1,020.00

€ 550,000

€ 1,080.00

€ 600,000

€ 1,150.00

€ 650,000

€ 1,200.00

€ 700,000

€ 1,250.00

€ 750,000

€ 1,300.00

> € 750,000

auf Anfrage

Fibu-Rabatt

Wir gewähren einen Preisnachlass von 25% auf

  • die Einnahmenüberschussrechnung
  • alle Steuererklärungen und die Bescheidprüfung

bei Erstellung der steuerlichen Aufzeichnungen durch uns.

Steuererklärungen

Für das Erklärungspaket mit den notwendigen Steuererklärungen berechnen wir

  • bei gewerblichen Einzelunternehmen 20% des obigen Listenpreises, mindestens € 120.
    Paket:
    • Umsatzsteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
    • Prüfung der Bescheide
  • bei freiberuflichen Einzelunternehmen 10% des obigen Listenpreises, mindestens € 60.
    Paket:
    • Umsatzsteuererklärung
    • Prüfung des Bescheids/Abrechnung
  • bei gewerblichen Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) 25% des obigen Listenpreises, mindestens € 200 (ohne Sonder- und Ergänzungs-EÜRs).
    Paket:
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
    • Umsatzsteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
    • Prüfung der Bescheide
  • bei freiberuflichen Personengesellschaften (PartG, GbR) 20% des obigen Listenpreises, mindestens € 150 (ohne Sonder- und Ergänzungs-EÜRs).
    Paket:
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
    • Umsatzsteuererklärung
    • Prüfung der Bescheide

Zusatzleistungen

Für den Erstellungsbericht berechnen wir einen Preis von 20% des obigen Listenpreises, insofern keine besonderen Schwierigkeiten (z.B. Fortführungs-Grenzfall) vorliegen.

Die Erstellung von Sonder- und Ergänzungs-EÜRs für Personengesellschaften berechnen wir nach Vereinbarung.