Erstberatung in Steuerfragen
Die Erstberatung in Steuerfragen für Verbraucher dient dazu, zu einer bestimmten steuerlichen Fragestellung eine Auskunft bei begrenztem maximalem Honorar des Steuerberaters einholen zu können. Wenn Sie als Verbraucher mit einem Steuerberater also eine Erstberatung vereinbaren, dann können Sie sich sicher sein, dass das Honorar hierfür eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Leistung ist allerdings auch begrenzt.
Resultiert aus dieser Erstberatung ein späterer Auftrag in der selben Angelegenheit für den Steuerberater, so ist das Honorar für die Erstberatung auf das Honorar für den späteren Auftrag anzurechnen — schließlich hat sich der Steuerberater bereits mit der Angelegenheit beschäftigt und wurde dafür bezahlt, so dass die Sache nicht völlig neu für ihn ist.
Leistungsumfang und Honorar
Eine Erstberatung in Ihrer Angelegenheit als Verbraucher erhalten Sie bei uns zu einem Rechnungsbetrag von derzeit maximal € 249.90 inklusive Umsatzsteuer (§ 21 I Satz 2, § 16, § 15 S. 1 StBVV). Aus dieser Erstberatung werden Sie in vielen Fällen bereits mit einer Lösungsskizze für Ihr Problem herausgehen. Sprechen Sie uns gerne vorher an, ob wir schätzen, Ihre Frage in einer Erstberatung klären zu können.
In komplizierteren Fällen erfahren Sie, welche Wege zur Problemlösung beschritten werden müssen. Außerdem wird die Gebühr für die Erstberatung auf einen eventuell daraus resultierenden Auftrag angerechnet (§ 21 I Satz 3 StBVV).
Leistungsumfang Erstberatung
Leistung | enthalten? |
Erstmalige Schilderung des Sachverhalts | ja |
mündliche Auskünfte zu dem Thema | ja |
schriftliche Auskünfte | nein |
Hinweise auf weiterführende Informationen/Fundstellen | ja |
Literaturrecherche | nein |
Rat im Einzelfall | nein |
Abwicklung von Schriftverkehr | nein |
Anrechnung auf späteren umfangreicheren Auftrag | ja |