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Fristverlängerung?

Inoffiziell wird schon länger über zumindest eine "Nichtsanktionierung" (also keine Zwangsmaßnahmen, keine Verspätungszuschläge) der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung diskutiert. Mittlerweile ist die Diskussion über eine echte Verlängerung der Abgabefrist in der Tagespresse angekommen. Ich gehe derzeit davon aus, dass es hierzu kommen wird — bis heute (2022-08-22) kenne ich keine Software, die alle Fälle einwandfrei handhaben kann und auch die bisherige Abgabequote lässt wohl nicht erwarten, dass die Frist bis zum 31. Oktober 2022 auch nur ansatzweise ausreichen wird.

Unser Unterstützungsangebot

In Kürze (voraussichtlich im Oktober 2022 August 2022 Ende April / Anfang Mai 2022) finden Sie hier unser Angebot zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung. Da es sich bei der Neubewertung der Grundstücke um ein Masseverfahren handelt, werden wir dies als teilautomatisierte Online-Lösung (mit individueller Unterstützung) anbieten.

Das Vorgehen wird arbeitsteilig sein:

  • softwareunterstützt leiten wir Sie durch die Sammlung der notwendigen Daten
  • wir nehmen die notwendigen steuerrechtlichen Beurteilungen vor
  • übermitteln für Sie die fertige Feststellungserklärung
  • empfangen den Bescheid für Sie
  • und prüfen ihn vor Weiterleitung an Sie

Kostenloses Angebot der Finanzverwaltung

Für Privateigentum bietet (Informationsstand: 2022-05-14) die Finanzverwaltung eine kostenlose digitale Lösung zur Abgabe der Feststellungserklärung für das Bundesmodell an. Das Angebot kann also für Privatgrundstücker Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen genutzt werden.

Ich ermuntere Sie dazu, dieses Angebot zu nutzen. Die Feststellungserklärung wird fast ausschließlich aus dem Abfragen von Daten, die Sie ohnehin beschaffen müssen, bestehen. In den meisten Standardfällen ohne Schwierigkeiten wird meine Beauftragung Ihnen keinen großen Mehrwert gegenüber der Lösung der Finanzverwaltung liefern. Falls Sie hierbei auf Schwierigkeiten stoßen, können Sie mich immer noch beauftragen.

Nach ersten Seminaren zu dem Thema, möchte ich diese Empfehlung nicht mehr aufrecht erhalten (2022-07-04).

 

 

Der Plan der Finanzverwaltung...

Verabschiedung der Grundsteuerreform

Bundesrat verabschiedet die gesetzliche Neuregelung

Bewertungsstichtag

Auf den 01. Jan. 2022 soll aller Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden.

Beginn Versand Informationsschreiben

Die Finanzämter werden die Erklärungspflichtigen anschreiben und zur Abgabe der Feststellungserklärungen auffordern.

Beginn Abgabezeitraum für die Feststellungserklärungen

Ab dem 01. Juli 2022 sollen die ersten Feststellungserklärungen abgegeben werden.

Ende Versand Informationsschreiben

Ende Abgabezeitraum Feststellungserklärungen

Alle ca. 36 Millionen Feststellungserklärungen sollen nun vollständig bei den Finanzämtern vorliegen.

Erhebungsbeginn der reformierten Grundsteuer

Ab dem 01. Januar 2025 werden die neuen Grundbesitzwerte zur Erhebung der Grundsteuer genutzt.