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Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, insbesondere

  • Erbfolge
  • vorweggenommene Erbfolge / Schenkung
  • entgeltliche Übertragung

Häufig werden steuerliche Begünstigungen zu Lebzeiten nicht genutzt, was Familienvermögen bei der Übertragung auf die Folgegeneration durch den Anfall von Erbschaftssteuer aufzehren kann. Wir empfehlen bei entsprechendem Vermögen eine rechtzeitige Beschäftigung mit der eigenen Vergänglichkeit.

Für individuellen Rat wenden Sie sich gerne an uns.

Steuererklärungen

Gerne erstellen wir für Sie

  • Meldungen nach § 30 ErbStG (Anzeige des Erberwerbs)
  • Erbschaftssteuererklärungen
  • Schenkungssteuererklärungen
  • zugehörige Feststellungserklärungen nach Bewertungsgesetz